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17.02.2026

Versicherung für Drohnenpiloten

Ein Drohnenpilot verursachte durch einen Absturz auf dem Gelände einer Raffinerie erhöhte Sicherheitsmaßnahmen. Das Landgericht München sieht beim Raffineriebetreiber aber keinen Anspruch auf Schadensersatz. 

Der Betreiber hatte Schadensersatz für Mehraufwendungen in Höhe von rund 10.000 Euro gefordert, die durch erhöhte Sicherheitsvorkehrungen nach dem Absturz der 249 Gramm schweren Drohne auf dem Betriebsgelände entstanden waren.

Vier Monate nach dem Vorfall klagte der Raffineriebetreiber auf Schadensersatz, hatte damit aber keinen Erfolg. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich notwendig waren. Zudem war die Drohne zerstört und stellte somit keine konkrete Gefahr mehr dar. Das Gericht verwies darauf, dass der Betreiber über den Vorfall informiert war und die Drohne zurückgeben konnte, was gegen eine akute Bedrohung sprach. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel möglich sind.

Der Fall zeigt, wie wichtig eine klare Regelung der Haftung und des Versicherungsschutzes bei Drohnenunfällen ist. Drohnenpiloten sollten über eine spezielle Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden an Dritten abdeckt. Wir beraten Sie dazu gerne.