Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Mehr Verbraucherrechte bei Onlineverträgen
Mit der Billigung eines neuen Gesetzes durch den Bundesrat erhalten Verbraucher und Verbraucherinnen beim Abschluss von Onlineverträgen mehr Schutz und Transparenz.
Künftig müssen Anbieter einen „Widerrufsbutton“ bereitstellen, Vertragsinhalte verständlich erklären und klare Fristen für den Widerruf einhalten. Die wichtigsten Neuerungen treten am 19. Juni 2026 in Kraft.
Für Anbieter von Finanzdienstleistungen gelten verschärfte Informationspflichten. Sie müssen sicherstellen, dass Kunden und Kundinnen die angebotenen Produkte und deren Risiken verstehen. Vertragsinhalte sind künftig klar und verständlich zu erläutern, ohne dass jemand durch juristische Fachbegriffe überfordert wird. Zudem können Kundinnen und Kunden im Online-Bereich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.
Das Gesetz führt zudem eine begrenzte Widerrufsfrist für Finanzdienstleistungen ein. Diese beträgt maximal 12 Monate und 14 Tage, sofern ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wurde. Die Regelung soll Rechtssicherheit schaffen und langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Wurde nicht ausreichend informiert, bleibt das Widerrufsrecht weiterhin bestehen.
Eine weitere Neuerung betrifft Patientinnen und Patienten: Sie erhalten künftig einen grundsätzlichen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Behandlungsakte.