Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Symbolbild Ramsay Social Media

Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Symbolbild_Kundenvorteil_RamsayVersicherungsmaklerBremen

Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

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Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

03.02.2026

Mehr Verbraucherrechte bei Onlineverträgen

Mit der Billigung eines neuen Gesetzes durch den Bundesrat erhalten Verbraucher und Verbraucherinnen beim Abschluss von Onlineverträgen mehr Schutz und Transparenz. 

Künftig müssen Anbieter einen „Widerrufsbutton“ bereitstellen, Vertragsinhalte verständlich erklären und klare Fristen für den Widerruf einhalten. Die wichtigsten Neuerungen treten am 19. Juni 2026 in Kraft.

Für Anbieter von Finanzdienstleistungen gelten verschärfte Informationspflichten. Sie müssen sicherstellen, dass Kunden und Kundinnen die angebotenen Produkte und deren Risiken verstehen. Vertragsinhalte sind künftig klar und verständlich zu erläutern, ohne dass jemand durch juristische Fachbegriffe überfordert wird. Zudem können Kundinnen und Kunden im Online-Bereich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.

Das Gesetz führt zudem eine begrenzte Widerrufsfrist für Finanzdienstleistungen ein. Diese beträgt maximal 12 Monate und 14 Tage, sofern ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wurde. Die Regelung soll Rechtssicherheit schaffen und langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Wurde nicht ausreichend informiert, bleibt das Widerrufsrecht weiterhin bestehen.

Eine weitere Neuerung betrifft Patientinnen und Patienten: Sie erhalten künftig einen grundsätzlichen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Behandlungsakte.