Ramsay aktuell

Sicher durch die dunkle Jahreszeit
🔒 Sicher durch die dunkle Jahreszeit! 🏠✨ Die Tage werden kürzer, die Nächte länger – und leider steigen auch die Einbruchsstatistiken. 🚨 Doch keine Sorge,

Hast du ein riskantes Hobby?
🏡 Hast du dein Hab und Gut, dein Haus oder Oldtimer, versichert? Natürlich wünscht man sich in diesem Fall einen zuverlässigen Versicherungsschutz, der im Ernstfall

Finger weg von der Maklerapp
Finger weg von der Maklerapp! Schnell landen eure Verträge in fremden Händen! Diese Apps werben damit, alles an einem Ort zu bündeln – doch damit

🔔 EM Eröffnungsspiel
Am kommenden Freitag startet die Fußball Europameisterschaft mit dem Eröffnungsspiel Deutschland 🇩🇪 gegen Schottland🏴 und allmählich steigt auch bei uns im Büro die Vorfreude auf

🔔 Sommerferien starten am 24.06.
🔔 Wichtige Info für alle, die zuhause ausziehen! 🎓 Ihr wechselt von der Schule in die Ausbildung oder ins Studium und zieht aus dem Elternhaus

Hoch die Hände …
Hoch die Hände, Wochenende! Unser Björn sehnt den morgigen Tag herbei, denn sein Verein, die Borussia, steht gegen Real Madrid im Pokalfinale! Für
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Mehr Verbraucherrechte bei Onlineverträgen
Mit der Billigung eines neuen Gesetzes durch den Bundesrat erhalten Verbraucher und Verbraucherinnen beim Abschluss von Onlineverträgen mehr Schutz und Transparenz.
Künftig müssen Anbieter einen „Widerrufsbutton“ bereitstellen, Vertragsinhalte verständlich erklären und klare Fristen für den Widerruf einhalten. Die wichtigsten Neuerungen treten am 19. Juni 2026 in Kraft.
Für Anbieter von Finanzdienstleistungen gelten verschärfte Informationspflichten. Sie müssen sicherstellen, dass Kunden und Kundinnen die angebotenen Produkte und deren Risiken verstehen. Vertragsinhalte sind künftig klar und verständlich zu erläutern, ohne dass jemand durch juristische Fachbegriffe überfordert wird. Zudem können Kundinnen und Kunden im Online-Bereich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.
Das Gesetz führt zudem eine begrenzte Widerrufsfrist für Finanzdienstleistungen ein. Diese beträgt maximal 12 Monate und 14 Tage, sofern ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wurde. Die Regelung soll Rechtssicherheit schaffen und langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Wurde nicht ausreichend informiert, bleibt das Widerrufsrecht weiterhin bestehen.
Eine weitere Neuerung betrifft Patientinnen und Patienten: Sie erhalten künftig einen grundsätzlichen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Behandlungsakte.