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10.02.2026

Versicherungsschutz im Karneval

In der närrischen Zeit kommen viele Lebensrisiken zusammen. Gut, wenn man dann richtig versichert ist.

Absolute Pflichtversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie springt immer dann ein, wenn man einem anderen einen Schaden zufügt. Sie übernimmt in der Regel Schadenersatzansprüche, wenn andere verletzt werden oder fremdes Eigentum fahrlässig beschädigt wird, etwa bei Stürzen im Gedränge oder umgestoßenen Getränken. Darauf weist der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hin. 

Allerdings sind nicht alle Schäden automatisch mitversichert, denn die private Haftpflicht reguliert nur Schäden an fremdem Eigentum, nicht an den eigenen Sachen. Auch bei Unfällen unter Alkoholeinfluss kann es zu Problemen bei der Kostenübernahme durch die Versicherung kommen. Wir beraten Sie dazu gerne – nicht nur zur Karnevalszeit.