Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Symbolbild Ramsay Social Media

Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

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27.01.2025

Beschädigung durch versenkbare Straßenpoller

Funktioniert ein automatisch versenkbarer Straßenpoller nicht korrekt und beschädigt ein Fahrzeug, gibt es Schadensersatz.

Entsprechend urteilte das Landgericht Lübeck. Im verhandelten Fall war ein versenkbarer Straßenpoller automatisch wieder hochgefahren und beschädigte ein überfahrendes Fahrzeug. Am Poller war keine Lichtschranke oder Kontaktschleife montiert. Bei zügiger Überfahrt wäre allerdings keine Beschädigung erfolgt. Dem Gericht reichte der Hinweis „Nur Einzeldurchfahrt zulässig“ nicht. Der Betreiber hätte eine richtige Nutzung des Pollers sicherstellen müssen, nun muss er für den Schaden aufkommen.