Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

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17.02.2026

Änderungen bei der Steuererklärung

Die Einkommensteuererklärung für 2025 bringt zahlreiche Neuerungen mit sich.

Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hin. Besonders betroffen sind Bereiche wie Unterhalt, Kapitalerträge und Photovoltaik-Anlagen, aber auch Versicherungsleistungen spielen eine Rolle.

Ab dem Veranlagungsjahr 2025 gelten für die Einkommensteuererklärung eine Reihe von Änderungen, die Steuerzahler kennen sollten. Die Finanzverwaltung hat Vordrucke überarbeitet, Abfragen angepasst und Hinweise präzisiert. Ziel ist es, die elektronische Datenübermittlung weiter zu vereinfachen, gleichzeitig steigen jedoch an einigen Stellen die Anforderungen an Nachweise und Angaben.

Viele Daten, die bisher manuell eingetragen werden mussten, übermitteln mitteilungspflichtige Stellen wie Arbeitgeber oder Rentenversicherungen nun elektronisch an das Finanzamt. Entsprechende Zeilen in der Steuererklärung sind mit einem „e“ gekennzeichnet und müssen in der Regel nicht mehr ausgefüllt werden – es sei denn, es sind Korrekturen nötig. Neu ist die Möglichkeit, Belege direkt digital in „Mein ELSTER“ mit der Steuererklärung zu verknüpfen. Das Finanzamt kann diese Unterlagen bei Bedarf selbst abrufen, was den Prozess beschleunigt und die Nachweispflicht für Steuerzahler erleichtert.