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03.03.2025

Direktvermarktung von Solarstrom

Wenn zu bestimmten Zeiten zu viel Strom aus erneuerbaren Energien im Netz zu negativen Preisen führt, erhalten neue Photovoltaik-Anlagen keine staatlich geförderte Einspeisevergütung mehr.

Stattdessen sollen sie ihren Strom leichter selbst vermarkten und damit Erlöse erzielen. Dies gilt auch für kleinere Photovoltaik-Anlagen. Diese Änderungen im Energiewirtschaftsrecht und im EEG sind am 25. Februar in Kraft getreten. 

Ergänzend soll ein intelligenteres, digitales Stromsystem dabei helfen, das Ziel von 80 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 sicher und bezahlbar zu erreichen. Die wachsende Zahl von Photovoltaik-Anlagen, insbesondere auf Dächern, müsse besser in das Stromsystem integriert werden, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dafür müssen Netzbetreiber auch kleinere Anlagen im Bedarfsfall steuern können, damit diese bei kritischen Stromüberschüssen abgeregelt werden können.