Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Neue Regelung für Elementarschadenversicherung gefordert
Nur 57 Prozent der Wohngebäude in Deutschland sind gegen Naturgefahren wie Überschwemmung oder Starkregen versichert – trotz steigender Klimarisiken.
Darauf weist der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Zwar verfügen die meisten Wohngebäude über eine Grundversicherung, doch nur etwas mehr als die Hälfte ist auch gegen weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Starkregen versichert. Im Schadensfall springt daher oft der Staat mit Hilfsmaßnahmen ein – eine Lösung, die weder planbar noch nachhaltig sei.
Nach Ansicht des GDV eigne sich das französische CatNat-System als Vorbild nicht: Dort werde ein gesetzlich festgelegter Zuschlag auf bestehende Versicherungsverträge erhoben, kombiniert mit einem staatlich gestützten Rückversicherer (CCR). Doch ein direkter Vergleich greife zu kurz: Die Systeme unterscheiden sich deutlich in Finanzierung, rechtlicher Konstruktion, staatlicher Rolle und Leistungsumfang. In Frankreich wird im Schadensfall der Zustand vor dem Ereignis wiederhergestellt, während in Deutschland Versicherte regelmäßig Anspruch auf Wiederaufbau nach aktuellen Baustandards haben – ein deutlich weitergehender Schutz. Zudem trägt der französische Staat über die CCR ein erhebliches Risiko, was das System anfällig für strukturelle Ungleichgewichte macht.
Ein weiteres Problem pauschaler Systeme wie in Frankreich sei das Setzen nur begrenzter Anreize zur Prävention. Wenn Risiken kollektiv getragen werden, verlieren individuelle Vorsorge, Bauweise und Standortwahl an Bedeutung – ein Nachteil bei zunehmenden Extremwetterereignissen.
Für Deutschland stellt sich die Frage, wie ein solches Modell rechtssicher eingeführt werden könnte, ohne die bestehenden vertraglichen Ansprüche von 57 Prozent der Wohngebäude zu gefährden. Der GDV hat mit „Elementar Re“einen Entwurf vorgelegt, der darauf abzielt, den privatwirtschaftlichen Versicherungsschutz flächendeckend zu erhalten, Prävention zu stärken und den Staat nur bei extremen Ereignissen einzubinden.
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