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Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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17.04.2026

Neue Regelung für Elementarschadenversicherung gefordert

Nur 57 Prozent der Wohngebäude in Deutschland sind gegen Naturgefahren wie Überschwemmung oder Starkregen versichert – trotz steigender Klimarisiken. 

Darauf weist der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Zwar verfügen die meisten Wohngebäude über eine Grundversicherung, doch nur etwas mehr als die Hälfte ist auch gegen weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Starkregen versichert. Im Schadensfall springt daher oft der Staat mit Hilfsmaßnahmen ein – eine Lösung, die weder planbar noch nachhaltig sei.

Nach Ansicht des GDV eigne sich das französische CatNat-System als Vorbild nicht: Dort werde ein gesetzlich festgelegter Zuschlag auf bestehende Versicherungsverträge erhoben, kombiniert mit einem staatlich gestützten Rückversicherer (CCR). Doch ein direkter Vergleich greife zu kurz: Die Systeme unterscheiden sich deutlich in Finanzierung, rechtlicher Konstruktion, staatlicher Rolle und Leistungsumfang. In Frankreich wird im Schadensfall der Zustand vor dem Ereignis wiederhergestellt, während in Deutschland Versicherte regelmäßig Anspruch auf Wiederaufbau nach aktuellen Baustandards haben – ein deutlich weitergehender Schutz. Zudem trägt der französische Staat über die CCR ein erhebliches Risiko, was das System anfällig für strukturelle Ungleichgewichte macht.

Ein weiteres Problem pauschaler Systeme wie in Frankreich sei das Setzen nur begrenzter Anreize zur Prävention. Wenn Risiken kollektiv getragen werden, verlieren individuelle Vorsorge, Bauweise und Standortwahl an Bedeutung – ein Nachteil bei zunehmenden Extremwetterereignissen.

Für Deutschland stellt sich die Frage, wie ein solches Modell rechtssicher eingeführt werden könnte, ohne die bestehenden vertraglichen Ansprüche von 57 Prozent der Wohngebäude zu gefährden. Der GDV hat mit „Elementar Re“einen Entwurf vorgelegt, der darauf abzielt, den privatwirtschaftlichen Versicherungsschutz flächendeckend zu erhalten, Prävention zu stärken und den Staat nur bei extremen Ereignissen einzubinden.

Haben Sie Fragen zum Elementarschutz? Wir beraten Sie gerne.