Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Reiseabbruch oder -unterbrechung sind ein Unterschied
Ob eine Reise tatsächlich abgebrochen oder nur unterbrochen wurde, macht für die Zahlung aus der Reiseabbruchversicherung einen Unterschied.
Das musste ein Ehepaar auf einer Kreuzfahrt erfahren. Nach knapp einer Woche an Bord wurde bei der Ehefrau ein positiver COVID-19-Test festgestellt, woraufhin sie für fünf Tage unter Quarantäne gestellt wurde. Das Paar blieb auf dem Schiff, nutzte im Anschluss das gebuchte Hotel und kehrte planmäßig mit dem gebuchten Rückflug nach Hause zurück. Nach der Reise wollte der Ehemann von der Reiseabbruchversicherung die volle Erstattung der Reisekosten durchsetzen.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken wies die Klage ab. Zur Begründung führte der Senat aus, dass ein versicherter Reiseabbruch nur dann vorliege, wenn die Reise vorzeitig und vollständig aufgegeben werde und die Rückkehr mit einem anderen als dem gebuchten Beförderungsmittel erfolge. Im vorliegenden Fall habe das Ehepaar die Reise jedoch nicht abgebrochen, sondern lediglich unterbrochen. Zwar sei die Ehefrau aufgrund der Quarantäne an der Teilnahme an Bordaktivitäten gehindert gewesen, doch habe das Paar die Reise mit dem gebuchten Schiff fortgesetzt und auch die Rückreise wie geplant angetreten. Nach Auffassung des Gerichts lag keine versicherte Abbruchsituation, sondern lediglich eine nicht erstattungsfähige Reiseunterbrechung vor.
Nicht jede Störung oder Unterbrechung einer Reise berechtigt zur Leistung aus der Versicherung. Wir beraten Sie gerne zu den entsprechenden Klauseln in Verträgen.