Ramsay aktuell

Sicher durch die dunkle Jahreszeit
🔒 Sicher durch die dunkle Jahreszeit! 🏠✨ Die Tage werden kürzer, die Nächte länger – und leider steigen auch die Einbruchsstatistiken. 🚨 Doch keine Sorge,

Hast du ein riskantes Hobby?
🏡 Hast du dein Hab und Gut, dein Haus oder Oldtimer, versichert? Natürlich wünscht man sich in diesem Fall einen zuverlässigen Versicherungsschutz, der im Ernstfall

Finger weg von der Maklerapp
Finger weg von der Maklerapp! Schnell landen eure Verträge in fremden Händen! Diese Apps werben damit, alles an einem Ort zu bündeln – doch damit

🔔 EM Eröffnungsspiel
Am kommenden Freitag startet die Fußball Europameisterschaft mit dem Eröffnungsspiel Deutschland 🇩🇪 gegen Schottland🏴 und allmählich steigt auch bei uns im Büro die Vorfreude auf

🔔 Sommerferien starten am 24.06.
🔔 Wichtige Info für alle, die zuhause ausziehen! 🎓 Ihr wechselt von der Schule in die Ausbildung oder ins Studium und zieht aus dem Elternhaus

Hoch die Hände …
Hoch die Hände, Wochenende! Unser Björn sehnt den morgigen Tag herbei, denn sein Verein, die Borussia, steht gegen Real Madrid im Pokalfinale! Für
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Reiseabbruch oder -unterbrechung sind ein Unterschied
Ob eine Reise tatsächlich abgebrochen oder nur unterbrochen wurde, macht für die Zahlung aus der Reiseabbruchversicherung einen Unterschied.
Das musste ein Ehepaar auf einer Kreuzfahrt erfahren. Nach knapp einer Woche an Bord wurde bei der Ehefrau ein positiver COVID-19-Test festgestellt, woraufhin sie für fünf Tage unter Quarantäne gestellt wurde. Das Paar blieb auf dem Schiff, nutzte im Anschluss das gebuchte Hotel und kehrte planmäßig mit dem gebuchten Rückflug nach Hause zurück. Nach der Reise wollte der Ehemann von der Reiseabbruchversicherung die volle Erstattung der Reisekosten durchsetzen.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken wies die Klage ab. Zur Begründung führte der Senat aus, dass ein versicherter Reiseabbruch nur dann vorliege, wenn die Reise vorzeitig und vollständig aufgegeben werde und die Rückkehr mit einem anderen als dem gebuchten Beförderungsmittel erfolge. Im vorliegenden Fall habe das Ehepaar die Reise jedoch nicht abgebrochen, sondern lediglich unterbrochen. Zwar sei die Ehefrau aufgrund der Quarantäne an der Teilnahme an Bordaktivitäten gehindert gewesen, doch habe das Paar die Reise mit dem gebuchten Schiff fortgesetzt und auch die Rückreise wie geplant angetreten. Nach Auffassung des Gerichts lag keine versicherte Abbruchsituation, sondern lediglich eine nicht erstattungsfähige Reiseunterbrechung vor.
Nicht jede Störung oder Unterbrechung einer Reise berechtigt zur Leistung aus der Versicherung. Wir beraten Sie gerne zu den entsprechenden Klauseln in Verträgen.