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13.06.2026

Gebrauchtwagenkauf: Mangel beanstanden – aber richtig

Beim Kauf eines gebrauchten Autos reicht die Mängelrüge allein nicht aus, um vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer muss zunächst die Möglichkeit zur Prüfung erhalten, ohne vorher eine Reparatur zusagen zu müssen.

Im verhandelten Fall ging es um den Kauf eines Gebrauchtwagens bei einem Kfz-Händler. Später wollte der Käufer den Kauf wegen eines behaupteten Kühlwasserverlusts rückgängig machen. Das Landgericht Landau wies die Klage ab, da der Verkäufer das Fahrzeug zunächst selbst überprüfen durfte. Der Käufer hatte jedoch eine schriftliche Reparaturzusage vor der Untersuchung verlangt, was das Gericht als unzulässig bewertete.

Nach Auffassung des Gerichts muss der Verkäufer bei technischen Problemen zunächst die Möglichkeit haben, den Mangel zu prüfen, bevor über eine Reparatur oder Rückabwicklung verhandelt wird. Der Käufer hätte das Fahrzeug daher bedingungslos zur Überprüfung bereitstellen müssen. Da dies nicht geschah, scheiterte der Rücktritt vom Kaufvertrag.

Für Verbraucher ist diese Entscheidung relevant, da sie zeigt, wie wichtig das korrekte Vorgehen bei Mängelrügen ist. Wer vor der Prüfung durch den Verkäufer bereits Reparaturzusagen verlangt, riskiert, seine Rechte zu verlieren. Besonders bei teuren Anschaffungen wie Gebrauchtwagen kann dies finanzielle Folgen haben. Eine Rechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen helfen, rechtliche Auseinandersetzungen abzusichern und die eigenen Interessen durchzusetzen.