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21.04.2026

Drei Säulen der Alterssicherung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) plädiert für ein abgestimmtes Gesamtsystem aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge – mit klaren Zuständigkeiten und fairen Wettbewerbsregeln.

Die Alterssicherung in Deutschland steht vor der Herausforderung, die drei Säulen – gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge – so zu gestalten, dass sie verlässlich ineinandergreifen. Der GDV betont in seiner Stellungnahme zur Alterssicherungskommission, dass nicht einzelne Reformen, sondern ein konsistentes Gesamtsystem entscheidend ist, um die Alterssicherung langfristig tragfähig zu machen.

Die gesetzliche Rente bleibt die zentrale Basis, reicht jedoch nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Ergänzend gewinnt die kapitalgedeckte Vorsorge an Bedeutung. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) verbindet kollektive Organisation, staatliche Förderung und Arbeitgeberbeteiligung und bietet lebenslange Zusatzleistungen. Aktuell zahlen rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in eine bAV ein, 48 Prozent verfügen über keine oder nur geringe Anwartschaften. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen ist die Verbreitung gering: Während in Betrieben mit über 1.000 Mitarbeitern 86 Prozent eine bAV haben, sind es in Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten nur 25 Prozent.

Der GDV warnt vor einer Vermischung der Säulen oder unklaren Rollenverteilungen zwischen Staat und Markt. Ein konsistentes System, in dem die gesetzliche Rente die Basis sichert, die bAV die kapitalgedeckte Vorsorge in die Breite trägt und die private Vorsorge individuelle Ergänzungen ermöglicht, schafft Planungssicherheit.