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27.01.2025

Neue Gefahrstoffverordnung bei Altbausanierung beachten

Die neue Gefahrstoffverordnung soll den Schutz vor den Gesundheitsgefahren durch Asbest stärken.

Zwar ist der Baustoff seit 1993 verboten, aber gerade bei Sanierungsarbeiten an privat genutzten Altbauten wird das Thema aktuell. Darauf weist der Verband Wohneigentum hin und begrüßt die neuen Regeln als praxisnahe Umsetzung im Sinne der selbstnutzenden Wohneigentümer. Ein zentraler Punkt sei das sogenannte „Ampel-Modell“, wonach Risiken bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie einstuft und entsprechende Schutzmaßnahmen je nach Umfang der Asbestbelastung vorgegeben seien. Nach Angaben des Verbandes enthält rund ein Viertel aller vor 1993 gebauten Gebäude Asbest. Unter bestimmten Bedingungen können Eigentümer die Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn die Belastung durch einen Sachverständigen bestätigt wird.