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02.05.2025

Kindergeld bei freiwilligem Wehrdienst

Leistet ein Kind freiwillig Wehrdienst, gibt es nicht automatisch auch Kindergeld. 

Mit einem entsprechenden Fall hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt. Das Ableisten eines freiwilligen Wehrdienstes bei einem volljährigen Kind begründet demnach für sich genommen keinen Kindergeldanspruch. Ein Anspruch auf Kindergeld kann aber bestehen, wenn das Kind einen der im Gesetz genannten Berücksichtigungstatbestände erfüllt. Dazu gehört eine Berufsausbildung während des Wehrdienstes oder dass eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann.