Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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02.05.2025

Kindergeld bei freiwilligem Wehrdienst

Leistet ein Kind freiwillig Wehrdienst, gibt es nicht automatisch auch Kindergeld. 

Mit einem entsprechenden Fall hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt. Das Ableisten eines freiwilligen Wehrdienstes bei einem volljährigen Kind begründet demnach für sich genommen keinen Kindergeldanspruch. Ein Anspruch auf Kindergeld kann aber bestehen, wenn das Kind einen der im Gesetz genannten Berücksichtigungstatbestände erfüllt. Dazu gehört eine Berufsausbildung während des Wehrdienstes oder dass eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann.