Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
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Rückgabeprotokoll ist bindend
Der Inhalt eines Zustandsprotokolls hinsichtlich einer Mietwohnung bei Ein- oder Auszug, das von beiden Parteien unterschreiben wurde, ist bindend.
Entsprechend urteilte das Amtsgericht Hanau. Im verhandelten Fall ging es um ein beiderseitig unterschriebenes Abnahmeprotokoll, in dem die Wohnung von Mieter und Vermieter als mangelfrei bezeichnet wurde.
Die Vermieter klagten gegen die Mieterin unter anderem auf Zahlung mehrerer nicht geleisteter Mieten. Die Darstellung der Mieterin, die Wohnung sei bis zuletzt mangelhaft gewesen und sie sei zur Mietminderung berechtigt, zog vor Gericht nicht. Das Amtsgericht verurteilte sie zur Zahlung der ausstehenden Mieten. Aufgrund des von beiden Seiten unterzeichneten Protokolls sei die Behauptung widerlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.