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24.06.2025

Rückgabeprotokoll ist bindend

Der Inhalt eines Zustandsprotokolls hinsichtlich einer Mietwohnung bei Ein- oder Auszug, das von beiden Parteien unterschreiben wurde, ist bindend. 

Entsprechend urteilte das Amtsgericht Hanau. Im verhandelten Fall ging es um ein beiderseitig unterschriebenes Abnahmeprotokoll, in dem die Wohnung von Mieter und Vermieter als mangelfrei bezeichnet wurde.

Die Vermieter klagten gegen die Mieterin unter anderem auf Zahlung mehrerer nicht geleisteter Mieten. Die Darstellung der Mieterin, die Wohnung sei bis zuletzt mangelhaft gewesen und sie sei zur Mietminderung berechtigt, zog vor Gericht nicht. Das Amtsgericht verurteilte sie zur Zahlung der ausstehenden Mieten. Aufgrund des von beiden Seiten unterzeichneten Protokolls sei die Behauptung widerlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.