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23.12.2024

Neue Grenzen für Mindestlohn und Minijob

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. 

Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze von 538 Euro auf 556 Euro brutto. Darüber beginnt die Midijob-Zone bis zu 2.000 Euro brutto im Monat. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.

Daneben verlängert sich die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate und gilt befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in bereits von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme.