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06.10.2026

SoVD warnt vor Einschränkungen bei der Verhinderungspflege

Der Sozialverband Deutschland kritisiert Pläne, die Verhinderungspflege wieder als eigenständige Leistung abzuschaffen. Nach Ansicht des Verbands könnte die Umverteilung der Mittel pflegende Angehörige finanziell zusätzlich belasten.

Der zum 1. Juli 2025 eingeführte gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll nach den im Zusammenhang mit dem Pflegeneuordnungsgesetz genannten Plänen wieder entfallen. Die bisherigen Mittel würden dann auf verschiedene Budgets verteilt. Der SoVD befürchtet, dass dadurch weniger Geld für Ersatzpflege zur Verfügung steht, weil diese Mittel nicht mehr zusätzlich genutzt werden könnten, sondern das Budget für die laufende häusliche Versorgung schmälerten.

Besonders betroffen sein könnten Familien, die bei der Ersatzpflege auf vertraute Personen wie Verwandte, Freunde oder Nachbarn zurückgreifen. Der Verband fordert, die Verhinderungspflege als eigenständige und flexibel nutzbare Entlastung zu erhalten. Daneben sollten Tagespflege, ambulante Dienste, Beratung und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gestärkt werden.

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und kann Angehörige entlasten, wenn sie vorübergehend verhindert sind oder eine Auszeit benötigen. Für Pflegebedürftige und ihre Familien ist daher entscheidend, wie die verfügbaren Leistungen künftig ausgestaltet und aufeinander angerechnet werden. Haben Sie Fragen zur Absicherung im Pflegefall? Wir beraten Sie gerne.