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24.10.2026

ELtern sehen Frühstart-Rente für Kinder positiv

Mit dem beschlossenen Frühstartrentengesetz soll der Staat für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 monatlich zehn Euro in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Eine Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft zeigt eine hohe Zustimmung von Eltern, zugleich besteht erheblicher Informationsbedarf.

Für jedes berechtigte Kind sind bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vorgesehen. Die Beiträge fließen in einen Altersvorsorgevertrag und können grundsätzlich erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Kinder, die zum Start bereits älter sind, erhalten nach den vorliegenden Plänen keine staatliche Förderung.

In einer YouGov-Umfrage im Auftrag des GDV bewerteten 74 Prozent der befragten Eltern die Frühstart-Rente positiv. Besonders häufig wurde begrüßt, dass der Vermögensaufbau unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern beginnen soll. Weitere genannte Vorteile waren der lange Anlagezeitraum und die frühe Beschäftigung mit Geldanlage und Altersvorsorge.

76 Prozent der Eltern können sich grundsätzlich vorstellen, zusätzlich Geld für ein Kind einzuzahlen. 43 Prozent wären zu regelmäßigen Zahlungen bereit, 33 Prozent könnten sich gelegentliche Beiträge vorstellen. Zugleich halten 32 Prozent den staatlichen Monatsbeitrag von zehn Euro für zu niedrig.

Der Bekanntheitsgrad des Modells ist bislang begrenzt. Vor der Erläuterung der Regelungen wussten lediglich 38 Prozent der Befragten ungefähr, worum es bei der Frühstart-Rente geht. 29 Prozent hatten zwar davon gehört, kannten das Konzept aber nicht genauer. Weitere 30 Prozent war das Vorhaben unbekannt.

Für Familien ist entscheidend, welche Kosten und Bedingungen mit dem konkreten Altersvorsorgevertrag verbunden sind. Dazu zählen insbesondere mögliche Abschluss- und Verwaltungskosten, die Anlagestrategie, das Anlagerisiko sowie die Regelungen bei einem Anbieterwechsel. Staatliche Beiträge und freiwillige Zuzahlungen sollten deshalb nicht mit einer vollständigen Altersvorsorge gleichgesetzt werden. Die geplante Förderung schafft lediglich einen frühen Baustein für die spätere finanzielle Absicherung.