Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Studienstart: Was bei Krankenversicherung, Nebenjob und BAföG wichtig ist
Mit dem Studienbeginn stellen sich für viele junge Menschen Fragen zur Finanzierung, zur Krankenversicherung und zum Arbeiten neben dem Studium.
Für Fragen zu Nebenjobs, Krankenversicherung, Werkstudentenstatus oder Praktika bietet die DGB-Jugend eine anonyme Beratung unter https://jugend.dgb.de/studium/studierenden-beratung an.
Eine wichtige finanzielle Unterstützung kann das BAföG sein. Die Förderung wird grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlung ist auf höchstens 10.010 Euro begrenzt. Ein Antrag kann beim zuständigen BAföG-Amt oder online gestellt werden. Auch bei einer Ablehnung kann der Bescheid relevant sein, etwa für die Prüfung eines möglichen Wohngeldanspruchs.
Studierende dürfen neben dem Studium grundsätzlich arbeiten und verdienen. Die Höhe des Einkommens oder der Umfang der Tätigkeit entscheidet nicht darüber, ob sie an einer Hochschule immatrikuliert bleiben. Für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung ist jedoch die sogenannte 20-Stunden-Regel wichtig. Wer während der Vorlesungszeit regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet, ist in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in der Regel beitragsfrei und zahlt weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. In diesem Fall kann der Werkstudentenstatus greifen.
Auch für studentische Nebenjobs gelten wesentliche Regeln des Arbeitsrechts. Dazu gehören unter anderem der anteilige gesetzliche Urlaubsanspruch, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und – für Beschäftigte ab 18 Jahren – der Mindestlohn.
Bei Praktika kommt es darauf an, ob der Lernzweck oder die Arbeitsleistung im Vordergrund steht. Pflichtpraktika, die während des Studiums vorgeschrieben sind, unterliegen nicht vollständig den üblichen arbeitsrechtlichen Regelungen. So besteht beispielsweise grundsätzlich kein Anspruch auf Urlaub oder Vergütung. Freiwillige Praktika werden dagegen in steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Hinsicht wie reguläre Beschäftigungen behandelt.
Studierende sollten sich vor Beginn eines Jobs oder Praktikums über ihren Krankenversicherungsschutz und mögliche Beitragspflichten informieren. Änderungen beim Einkommen, bei der Arbeitszeit oder beim Status können Auswirkungen auf die Versicherung haben. Wir beraten Sie dazu gerne.