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17.10.2026

Frühstart-Rente für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 beschlossen

Der Bundestag hat das Frühstartrentengesetz beschlossen. Ab dem Geburtsjahrgang 2020 soll der Staat bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in einen zusätzlichen Altersvorsorgevertrag einzahlen.

Die Frühstart-Rente beginnt rückwirkend zum 1. Januar 2026. Gefördert werden zunächst Kinder des Geburtsjahrgangs 2020. Ab 2027 soll jeweils der Jahrgang hinzukommen, der dann sechs Jahre alt wird. Kinder, die beim Start bereits älter sind, erhalten nach der beschlossenen Regelung keine staatliche Förderung.

Das Geld soll in einen Altersvorsorgevertrag fließen und grundsätzlich erst im Rentenalter ausgezahlt werden können. Ziel ist es, frühzeitig Kapital für die Altersvorsorge aufzubauen und Kindern sowie Jugendlichen einen Zugang zu langfristiger Geldanlage zu ermöglichen. Die staatlichen Beiträge summieren sich bei einer Förderung vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr auf maximal 1.440 Euro, ohne mögliche Erträge.

Eine vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beauftragte YouGov-Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass 74 Prozent der befragten Eltern die Frühstart-Rente positiv bewerten. Besonders häufig nannten sie den Beginn des Vermögensaufbaus unabhängig von der finanziellen Situation der Familie. Rund 70 Prozent bewerteten es positiv, dass die Beiträge für die spätere Altersvorsorge bestimmt sind.

76 Prozent der Befragten können sich laut Umfrage vorstellen, zusätzlich Geld für ein Kind einzuzahlen. 43 Prozent würden dies regelmäßig tun, weitere 33 Prozent gelegentlich. Zugleich hält knapp ein Drittel den staatlichen Beitrag von zehn Euro im Monat für zu niedrig. Vor der Befragung kannten viele Eltern das Konzept nur oberflächlich oder gar nicht.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist entscheidend, welche Kosten, Anlageformen, Garantien und Risiken mit dem jeweiligen Altersvorsorgevertrag verbunden sind. Staatliche Beiträge und mögliche eigene Einzahlungen sind nicht automatisch mit einer bestimmten Rendite oder einer vollständigen Auszahlung des eingezahlten Geldes gleichzusetzen. Vor einem Vertragsabschluss sollten die Bedingungen daher verständlich erläutert und miteinander verglichen werden.