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17.10.2026

Keine Ausweitung der Aktivrente auf Selbstständige

Der Petitionsausschuss des Bundestages sieht derzeit keinen parlamentarischen Handlungsbedarf, die Aktivrente auf Selbstständige auszuweiten. Eine Prüfung der möglichen Einbeziehung ist jedoch im Rahmen der vorgesehenen Evaluierung der Regelung angekündigt.

Der Petitionsausschuss empfiehlt dem Bundestag, ein Verfahren zur Ausweitung der Aktivrente auf Selbstständige abzuschließen. Die Mehrheit des Ausschusses sieht demnach keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, weil dem Anliegen derzeit nicht entsprochen werden könne.

Die Aktivrente gilt seit dem 1. Januar 2026. Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten, können bis zu 2.000 Euro ihres monatlichen Gehalts steuerfrei erhalten. Die Regelung soll Anreize für eine freiwillige Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus schaffen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Die Petition hatte gefordert, alle Beschäftigungsformen einzubeziehen. Zur Begründung wurde unter anderem auf den Gleichheitsgrundsatz und die im Vergleich zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern teilweise geringere Absicherung Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung verwiesen. Außerdem könnten steuerliche Vorteile die Weiterbeschäftigung älterer Menschen als Selbstständige erleichtern.

Das Bundesfinanzministerium argumentiert laut Ausschussvorlage, die Förderung konzentriere sich zunächst auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, weil dort der größere Förderbedarf bestehe. Bei Selbstständigen sei der Anteil derjenigen, die im Rentenalter weiterarbeiten, im Verhältnis zur Gesamtzahl bereits vergleichsweise hoch.

Die Bundesregierung soll die Wirkungen der Aktivrente nach zwei Jahren überprüfen. Dabei soll auch untersucht werden, ob eine spätere Ausweitung auf Selbstständige sinnvoll ist.

Für Selbstständige berührt die Entscheidung Fragen der langfristigen Altersvorsorge und der Absicherung bei Krankheit oder Erwerbsminderung. Da sie häufig nicht oder nur teilweise in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, bleibt eine individuelle Vorsorgeplanung besonders wichtig. Je nach Tätigkeit können private Renten-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherungen eine Rolle spielen; Umfang und Kosten hängen von der persönlichen Situation und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Wir beraten Sie dazu gerne.