Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
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angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Keine Ausweitung der Aktivrente auf Selbstständige
Der Petitionsausschuss des Bundestages sieht derzeit keinen parlamentarischen Handlungsbedarf, die Aktivrente auf Selbstständige auszuweiten. Eine Prüfung der möglichen Einbeziehung ist jedoch im Rahmen der vorgesehenen Evaluierung der Regelung angekündigt.
Der Petitionsausschuss empfiehlt dem Bundestag, ein Verfahren zur Ausweitung der Aktivrente auf Selbstständige abzuschließen. Die Mehrheit des Ausschusses sieht demnach keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, weil dem Anliegen derzeit nicht entsprochen werden könne.
Die Aktivrente gilt seit dem 1. Januar 2026. Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und weiterhin in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten, können bis zu 2.000 Euro ihres monatlichen Gehalts steuerfrei erhalten. Die Regelung soll Anreize für eine freiwillige Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus schaffen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Die Petition hatte gefordert, alle Beschäftigungsformen einzubeziehen. Zur Begründung wurde unter anderem auf den Gleichheitsgrundsatz und die im Vergleich zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern teilweise geringere Absicherung Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung verwiesen. Außerdem könnten steuerliche Vorteile die Weiterbeschäftigung älterer Menschen als Selbstständige erleichtern.
Das Bundesfinanzministerium argumentiert laut Ausschussvorlage, die Förderung konzentriere sich zunächst auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, weil dort der größere Förderbedarf bestehe. Bei Selbstständigen sei der Anteil derjenigen, die im Rentenalter weiterarbeiten, im Verhältnis zur Gesamtzahl bereits vergleichsweise hoch.
Die Bundesregierung soll die Wirkungen der Aktivrente nach zwei Jahren überprüfen. Dabei soll auch untersucht werden, ob eine spätere Ausweitung auf Selbstständige sinnvoll ist.
Für Selbstständige berührt die Entscheidung Fragen der langfristigen Altersvorsorge und der Absicherung bei Krankheit oder Erwerbsminderung. Da sie häufig nicht oder nur teilweise in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, bleibt eine individuelle Vorsorgeplanung besonders wichtig. Je nach Tätigkeit können private Renten-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherungen eine Rolle spielen; Umfang und Kosten hängen von der persönlichen Situation und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Wir beraten Sie dazu gerne.