Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
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Haftungsfrage nach Badeunfall
Wasserrutschen sollten so gebaut sein, dass auch bei Fehlbedienung schwerste Schäden ausgeschlossen sind.
Das meint zumindest das Oberlandesgericht Oldenburg. Im verhandelten Fall hatte ein Mann die Wasserrutsche in einem Schwimmbad entgegen der auf einem Piktogramm verbotenen Weise benutzt: In Bauchlage mit dem Kopf voran. Unten stieß er mit dem Kopf gegen die Beckenwand und wurde querschnittsgelähmt. Das OLG sah die Schuld daran geteilt: Der Mann hätte so nicht rutschen dürfen, allerdings hätte schon bei der Konstruktion der Rutsche ein vorhersehbarer Fehlgebrauch einkalkuliert werden müssen, damit keine schwersten irreversiblen Verletzungen drohten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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