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13.02.2025

Digitale Unsterblichkeit

Neue Technologien wie KI ermöglichen das Weiterleben nach dem Tod in Form von digitalen Darstellungen (Avataren) oder Chatbots. 

Die Digital Afterlife Industry, die solche Möglichkeiten anbietet, gilt als Wachstumsmarkt. Ein interdisziplinäres Forschungsteam des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT sowie der Universität Tübingen hat Gestaltungsvorschläge zum Umgang mit Avataren erarbeitet und in der Studie „Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens“ zusammengefasst. Die Studie kann hier kostenfrei heruntergeladen werden: www.sit.fraunhofer.de/edilife-studie.

Viele Menschen möchten etwas hinterlassen, das ihren eigenen Tod überdauert. Viele Hinterbliebene wünschen sich die Möglichkeit, nochmal mit einem verstorbenen Menschen zu sprechen. Digitale Nachahmungen von verstorbenen Personen versprechen die Erfüllung solcher Sehnsüchte. Beispiele reichen von der Stimme der verstorbenen Oma, die Hörbücher spricht, über Chatbots, die schriftliche Kommunikation mit einer verstorbenen Person simulieren, bis zu digitalen Avataren, die auch das Aussehen und die Gestik einer Person nachahmen. Jüngste Entwicklungen im Bereich der KI, aber auch virtueller Welten lassen erwarten, dass Avatare Verstorbener künftig deutlich realistischer erscheinen, sowohl äußerlich (Stimme, Gestik) als auch im Verhalten. Neue digitale Technologien erlauben zudem immer realistischere Interaktionen zwischen Menschen und Avataren.

Hieraus ergeben sich viele ungeklärte kulturelle, rechtliche und technische Fragen: Wie lassen sich Avatare mit Pietät und Trauer verbinden? Wie lassen sich die Rechte von Verstorbenen wahren und Angriffs- und Missbrauchsmöglichkeiten verhindern? Diesen und anderen Fragen sind die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nachgegangen.