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30.12.2025

Alte Führerscheine umtauschen

Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Für bestimmte Führerscheine läuft bereits am 19. Januar 2026 die Frist ab. Dann müssen alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Allgemein gilt: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.