Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Deutliche Erhöhung für Zweit- und Dritthunde rechtmäßig
Kommunen dürfen die Hundesteuer für weitere Hunde stark anheben – selbst um das Zwölffache.
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigt die Rechtmäßigkeit solcher Staffelsätze. Demnach dürfen Ortsgemeinden die Hundesteuer für Zweit- und Dritthunde deutlich höher ansetzen als für den Ersten. In einem konkreten Fall veranschlagte eine Gemeinde für den ersten Hund 50 Euro, für den zweiten 400 Euro und für jeden weiteren 600 Euro jährlich. Die Kläger sahen darin eine unverhältnismäßige Belastung und ein faktisches Verbot der Mehrhundehaltung.
Die Richter wiesen die Klagen ab: Kommunen hätten bei der Festlegung der Steuersätze einen weiten Spielraum. Eine erdrosselnde Wirkung liege nicht vor, solange die Sätze in einem angemessenen Verhältnis zu den durchschnittlichen Haltungskosten stünden. Die Gemeinde müsse ihre Entscheidungsgründe nicht dokumentieren, da es keine gesetzlichen Vorgaben für die Bemessung gebe. Gegen die Urteile ist die Zulassung der Berufung möglich.