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Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!
Und schon wieder regnet es … Tipss zum Schutz des Zuhauses: Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
Das lange Wochenende ist da und viele von euch nutzen die Zeit, um zu verreisen. Egal, ob ihr einen Kurztrip ans Meer plant oder die

Sonnenschutz
🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Hoch die Hände, Wochenende!
🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill
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Deutliche Erhöhung für Zweit- und Dritthunde rechtmäßig
Kommunen dürfen die Hundesteuer für weitere Hunde stark anheben – selbst um das Zwölffache.
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigt die Rechtmäßigkeit solcher Staffelsätze. Demnach dürfen Ortsgemeinden die Hundesteuer für Zweit- und Dritthunde deutlich höher ansetzen als für den Ersten. In einem konkreten Fall veranschlagte eine Gemeinde für den ersten Hund 50 Euro, für den zweiten 400 Euro und für jeden weiteren 600 Euro jährlich. Die Kläger sahen darin eine unverhältnismäßige Belastung und ein faktisches Verbot der Mehrhundehaltung.
Die Richter wiesen die Klagen ab: Kommunen hätten bei der Festlegung der Steuersätze einen weiten Spielraum. Eine erdrosselnde Wirkung liege nicht vor, solange die Sätze in einem angemessenen Verhältnis zu den durchschnittlichen Haltungskosten stünden. Die Gemeinde müsse ihre Entscheidungsgründe nicht dokumentieren, da es keine gesetzlichen Vorgaben für die Bemessung gebe. Gegen die Urteile ist die Zulassung der Berufung möglich.