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Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

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03.01.2026

Deutliche Erhöhung für Zweit- und Dritthunde rechtmäßig

Kommunen dürfen die Hundesteuer für weitere Hunde stark anheben – selbst um das Zwölffache. 

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigt die Rechtmäßigkeit solcher Staffelsätze. Demnach dürfen Ortsgemeinden die Hundesteuer für Zweit- und Dritthunde deutlich höher ansetzen als für den Ersten. In einem konkreten Fall veranschlagte eine Gemeinde für den ersten Hund 50 Euro, für den zweiten 400 Euro und für jeden weiteren 600 Euro jährlich. Die Kläger sahen darin eine unverhältnismäßige Belastung und ein faktisches Verbot der Mehrhundehaltung.

Die Richter wiesen die Klagen ab: Kommunen hätten bei der Festlegung der Steuersätze einen weiten Spielraum. Eine erdrosselnde Wirkung liege nicht vor, solange die Sätze in einem angemessenen Verhältnis zu den durchschnittlichen Haltungskosten stünden. Die Gemeinde müsse ihre Entscheidungsgründe nicht dokumentieren, da es keine gesetzlichen Vorgaben für die Bemessung gebe. Gegen die Urteile ist die Zulassung der Berufung möglich.