Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

09.12.2024

Überstundenabrechnung bei Teilzeitbeschäftigung

Regelungen, nach denen bei Teilzeittätigkeit keine Überstundenzuschläge gezahlt werden, können diskriminierend sein.

Entsprechend urteilte das Bundesarbeitsgericht. Demnach behandelt eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist, verstößt sie gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter. 

Teilzeitbeschäftigte haben darüber hinaus das Risiko, im Alter weniger Rente zu erhalten. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.