Ramsay aktuell

Rückschlagklappen sind ein guter Schutz bei Hochwasser, Symbolbild: Hochwasser Rohr Keller

Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!

Und schon wieder regnet es …   Tipss zum Schutz des Zuhauses:  Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

Weiterlesen »
Pyro smart zur Kontrolle großer Anlage zur Vermeidung von Brandbildung.

PYROsmart

Na, wer bist denn Du?  Nummer 5 lebt oder WALL-E?   Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Weiterlesen »
Olaf Marx, Mitarbeiter bei Ramsay Assekuranzmakler mit Regenschirm

Alltagstipps für Regentage

 Alltagstipps für Regentage  Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen!  Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

Weiterlesen »
Sonnenbrand, Sonnenstich, Krankenversicherung

Sonnenschutz

🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Weiterlesen »
Grillen, Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

Hoch die Hände, Wochenende!

🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill

Weiterlesen »

Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

09.12.2024

Überstundenabrechnung bei Teilzeitbeschäftigung

Regelungen, nach denen bei Teilzeittätigkeit keine Überstundenzuschläge gezahlt werden, können diskriminierend sein.

Entsprechend urteilte das Bundesarbeitsgericht. Demnach behandelt eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist, verstößt sie gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter. 

Teilzeitbeschäftigte haben darüber hinaus das Risiko, im Alter weniger Rente zu erhalten. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.