Ramsay aktuell
Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall
Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder
Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!
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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt
Digitale Mehrwerte
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Überstundenabrechnung bei Teilzeitbeschäftigung
Regelungen, nach denen bei Teilzeittätigkeit keine Überstundenzuschläge gezahlt werden, können diskriminierend sein.
Entsprechend urteilte das Bundesarbeitsgericht. Demnach behandelt eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist, verstößt sie gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter.
Teilzeitbeschäftigte haben darüber hinaus das Risiko, im Alter weniger Rente zu erhalten. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.