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Neufassung des Baugesetzbuches wird unterschiedlich bewertet
Eine geplante Novelle des Baugesetzbuchs soll Bauleitplanungen vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen. In einer öffentlichen Anhörung begrüßten Sachverständige einzelne Maßnahmen, äußerten aber auch Bedenken zu kommunalen Eingriffsrechten, Fristen und dem Klima- und Ressourcenschutz.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Straffung der Bauleitplanverfahren vor. Künftig sollen diese vollständig digital durchgeführt werden können. Zudem soll der Wohnungsbau als überragendes öffentliches Interesse eingestuft werden. Klimaanpassung, Starkregenvorsorge und Hitzebelastungskarten sollen in der Bauleitplanung stärker berücksichtigt werden.
Mehrere Sachverständige bewerteten die geplanten Vereinfachungen grundsätzlich positiv. Sie erwarten, dass Kommunen Bauvorhaben schneller planen und genehmigen können. Auch die vorgesehenen Erleichterungen für Innenentwicklung, Nachverdichtung und punktuelle Planänderungen wurden als mögliche Fortschritte eingeordnet.
Kritik gab es insbesondere an den Regelungen zum kommunalen Vorkaufsrecht. Vertreter aus der Immobilienwirtschaft und von Eigentümerverbänden warnten davor, dass zusätzliche Eingriffs-, Kontroll- und Kostenübertragungsmöglichkeiten private Eigentümer und Bauherren belasten könnten. Der Wechsel des Eigentümers allein löse zudem nicht automatisch die baulichen oder städtebaulichen Probleme einer Immobilie.
Unklar ist nach Einschätzung mehrerer Sachverständiger außerdem, ob die Bauämter personell ausreichend ausgestattet sind, um verkürzte Fristen einzuhalten. Gefordert wurden unter anderem verbindlichere Fristenregelungen und eine Genehmigungsfiktion. Ohne zusätzliche personelle Ressourcen könnten die angestrebten Beschleunigungen in der Praxis begrenzt bleiben.
Aus ökologischer Sicht wurde bemängelt, dass der Entwurf dem Klima- und Ressourcenschutz sowie dem Ziel einer vorrangigen Innenentwicklung nicht ausreichend Rechnung trage. Kritiker sehen die Gefahr, dass zusätzlicher Wohnungsbau zu mehr Flächenversiegelung und Eingriffen in den Naturhaushalt führen könnte.
Die kommunalen Spitzenverbände erkennen in der Novelle einzelne Verbesserungen, sehen aber keinen grundlegenden strukturellen Wandel. Das Baugesetzbuch bleibe komplex und schwer überschaubar. Positiv bewertet wurden unter anderem die erweiterten Möglichkeiten im Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien.
Änderungen am Baugesetzbuch können mittelbar Auswirkungen auf Wohnungsangebot, Baukosten und Immobilienpreise haben. Schnellere Verfahren könnten Bauprojekte erleichtern, führen aber nicht automatisch zu günstigerem Wohnraum. Eigentümer und Bauherren sollten zudem beachten, dass neue kommunale Rechte und Vorgaben Einfluss auf Grundstücke, Modernisierungen und Nutzungsmöglichkeiten haben können. Welche finanziellen Risiken etwa bei Bauvorhaben oder Immobilienbesitz bestehen, hängt vom konkreten Projekt und dem jeweiligen Versicherungsschutz ab. Wir beraten Sie dazu gerne.