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24.06.2025

Arbeitsunfall beim Kaffeetrinken

Ob ein Unfall ein Arbeitsunfall oder ein Unfall während der Verrichtung privater Angelegenheiten war, ist immer wieder Streitpunkt vor Gericht.

Vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt ging es um einen Unfall, der sich ereignete als ein Arbeitnehmer Kaffee trank, sich verschluckte und sich dann beim Sturz verletzte. Im konkreten Fall lag nach Ansicht des Gerichts ein Arbeitsunfall vor. Beim Kläger handelte es sich um einen Vorarbeiter auf einer Baustelle. Während einer morgendlichen Besprechung im Baucontainer verschluckte er sich am Kaffee, ging hustend hinaus, verlor kurz das Bewusstsein und stürzte mit dem Gesicht auf ein Metallgitter. Im vorliegenden Fall habe das Kaffeetrinken betrieblichen Zwecken gedient: Die Besprechung war verpflichtend und der Kaffee habe zur positiven Arbeitsatmosphäre und einer Stärkung der kollegialen Gemeinschaft beigetragen. Deshalb sei der Fall anders zu beurteilen. Im Fall wurde eine Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.

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