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Rückschlagklappen sind ein guter Schutz bei Hochwasser, Symbolbild: Hochwasser Rohr Keller

Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!

Und schon wieder regnet es …   Tipss zum Schutz des Zuhauses:  Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

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Pyro smart zur Kontrolle großer Anlage zur Vermeidung von Brandbildung.

PYROsmart

Na, wer bist denn Du?  Nummer 5 lebt oder WALL-E?   Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

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Olaf Marx, Mitarbeiter bei Ramsay Assekuranzmakler mit Regenschirm

Alltagstipps für Regentage

 Alltagstipps für Regentage  Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen!  Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

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Sonnenbrand, Sonnenstich, Krankenversicherung

Sonnenschutz

🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

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Grillen, Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

Hoch die Hände, Wochenende!

🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill

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24.06.2025

Arbeitsunfall beim Kaffeetrinken

Ob ein Unfall ein Arbeitsunfall oder ein Unfall während der Verrichtung privater Angelegenheiten war, ist immer wieder Streitpunkt vor Gericht.

Vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt ging es um einen Unfall, der sich ereignete als ein Arbeitnehmer Kaffee trank, sich verschluckte und sich dann beim Sturz verletzte. Im konkreten Fall lag nach Ansicht des Gerichts ein Arbeitsunfall vor. Beim Kläger handelte es sich um einen Vorarbeiter auf einer Baustelle. Während einer morgendlichen Besprechung im Baucontainer verschluckte er sich am Kaffee, ging hustend hinaus, verlor kurz das Bewusstsein und stürzte mit dem Gesicht auf ein Metallgitter. Im vorliegenden Fall habe das Kaffeetrinken betrieblichen Zwecken gedient: Die Besprechung war verpflichtend und der Kaffee habe zur positiven Arbeitsatmosphäre und einer Stärkung der kollegialen Gemeinschaft beigetragen. Deshalb sei der Fall anders zu beurteilen. Im Fall wurde eine Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.

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