Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
Der Booster für Ihre KFZ Versicherung ! Bis zum 30.11. heißt es wieder Preise vergleichen und Beiträge sparen.Sprechen Sie uns gerne an, kostenlos und unverbindlich.Mit

angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Arbeitsunfall beim Kaffeetrinken
Ob ein Unfall ein Arbeitsunfall oder ein Unfall während der Verrichtung privater Angelegenheiten war, ist immer wieder Streitpunkt vor Gericht.
Vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt ging es um einen Unfall, der sich ereignete als ein Arbeitnehmer Kaffee trank, sich verschluckte und sich dann beim Sturz verletzte. Im konkreten Fall lag nach Ansicht des Gerichts ein Arbeitsunfall vor. Beim Kläger handelte es sich um einen Vorarbeiter auf einer Baustelle. Während einer morgendlichen Besprechung im Baucontainer verschluckte er sich am Kaffee, ging hustend hinaus, verlor kurz das Bewusstsein und stürzte mit dem Gesicht auf ein Metallgitter. Im vorliegenden Fall habe das Kaffeetrinken betrieblichen Zwecken gedient: Die Besprechung war verpflichtend und der Kaffee habe zur positiven Arbeitsatmosphäre und einer Stärkung der kollegialen Gemeinschaft beigetragen. Deshalb sei der Fall anders zu beurteilen. Im Fall wurde eine Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Unfälle passieren. Wir beraten Sie gerne zum Thema der privaten Unfallversicherung.