Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de
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Mehrarbeitszuschläge auch bei Teilzeitbeschäftigung
Ist in einem Tarifvertrag geregelt, dass bei Überstunden von Vollzeitkräften ein Mehrarbeitszuschlag gezahlt wird, muss die Regelung auch für Teilzeitbeschäftigte gelten.
Entsprechend urteilte das Bundesarbeitsgericht. Ansonsten würden Teilzeitbeschäftigte diskriminiert. Im verhandelten Fall ging es um eine tarifvertragliche Bestimmung, die einen Mehrarbeitszuschlag für Vollzeitbeschäftigte ab der 41. Wochenstunde vorsah. Teilzeitbeschäftigte gingen leer aus. Nun müssen Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis ihrer individuellen Wochenarbeitszeit zur Wochenarbeitszeit Vollzeitbeschäftigter gezahlt werden.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Wir beraten Sie gerne zum Thema Rechtsschutzversicherungen.