Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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28.11.2025

Mehrarbeitszuschläge auch bei Teilzeitbeschäftigung

Ist in einem Tarifvertrag geregelt, dass bei Überstunden von Vollzeitkräften ein Mehrarbeitszuschlag gezahlt wird, muss die Regelung auch für Teilzeitbeschäftigte gelten.

Entsprechend urteilte das Bundesarbeitsgericht. Ansonsten würden Teilzeitbeschäftigte diskriminiert. Im verhandelten Fall ging es um eine tarifvertragliche Bestimmung, die einen Mehrarbeitszuschlag für Vollzeitbeschäftigte ab der 41. Wochenstunde vorsah. Teilzeitbeschäftigte gingen leer aus. Nun müssen Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis ihrer individuellen Wochenarbeitszeit zur Wochenarbeitszeit Vollzeitbeschäftigter gezahlt werden. 

Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Wir beraten Sie gerne zum Thema Rechtsschutzversicherungen.