Ramsay aktuell

Skifahrer. Thema hier Unfallversicherung

Hast du ein riskantes Hobby?

🏡 Hast du dein Hab und Gut, dein Haus oder Oldtimer, versichert? Natürlich wünscht man sich in diesem Fall einen zuverlässigen Versicherungsschutz, der im Ernstfall

Weiterlesen »
Team Ramsay im EM-Fieber

🔔 EM Eröffnungsspiel

Am kommenden Freitag startet die Fußball Europameisterschaft mit dem Eröffnungsspiel Deutschland 🇩🇪 gegen Schottland🏴󠁧󠁢󠁳󠁣󠁴󠁿 und allmählich steigt auch bei uns im Büro die Vorfreude auf

Weiterlesen »
Pokalfinale, Björn hält eine BVB Schale

Hoch die Hände …

Hoch die Hände, Wochenende!   Unser Björn sehnt den morgigen Tag herbei, denn sein Verein, die Borussia, steht gegen Real Madrid im Pokalfinale!   Für

Weiterlesen »

Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

28.11.2025

Mehrarbeitszuschläge auch bei Teilzeitbeschäftigung

Ist in einem Tarifvertrag geregelt, dass bei Überstunden von Vollzeitkräften ein Mehrarbeitszuschlag gezahlt wird, muss die Regelung auch für Teilzeitbeschäftigte gelten.

Entsprechend urteilte das Bundesarbeitsgericht. Ansonsten würden Teilzeitbeschäftigte diskriminiert. Im verhandelten Fall ging es um eine tarifvertragliche Bestimmung, die einen Mehrarbeitszuschlag für Vollzeitbeschäftigte ab der 41. Wochenstunde vorsah. Teilzeitbeschäftigte gingen leer aus. Nun müssen Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis ihrer individuellen Wochenarbeitszeit zur Wochenarbeitszeit Vollzeitbeschäftigter gezahlt werden. 

Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Wir beraten Sie gerne zum Thema Rechtsschutzversicherungen.