Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
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Lohnfortzahlung nicht in jedem Krankheitsfall
Bei Komplikationen nach einer Tätowierung gibt es keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Entsprechend urteilte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Im verhandelten Fall hatte sich der Unterarm der Klägerin an der tätowierten Stelle entzündet. Die Arbeitgeberin lehnte für die Kranktage die Entgeltfortzahlung ab. Das Gericht gab ihr Recht. Die Arbeitsunfähigkeit sei selbst verschuldet. Die Klägerin musste bei der Tätowierung damit rechnen, dass sich ihr Unterarm entzündet. Dieses Verhalten stellt einen groben Verstoß gegen ihr eigenes Gesundheitsinteresse dar.
Haben Sie Fragen zur Absicherung im Krankheitsfall? Wir beraten Sie gerne.