Ramsay aktuell

Fahrräder, Vatertagstour, Räder versichern

Passt auf eure Räder auf!

Wie haltet ihr es?  Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag?  Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

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Bild von einem Strand an dem alle Jahreszeiten gleichzeitig stattfinden um Aprilwetter darzustellen. Ramsay Assekuranzmakler

Summer-Vibes incoming …

🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋‍♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

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Ein brennendes Handy auf dem Bett. Dieses Bild ist mit einer KI erzeugt.

Wenn die Elektronik brennt …

🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

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Ramsay Versicherungsmakler, Zahnzusatzversicherung zum Zuckerfest

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!

Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

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Gefahr von oben?

Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

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07.07.2025

Lohnfortzahlung nicht in jedem Krankheitsfall

Bei Komplikationen nach einer Tätowierung gibt es keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Entsprechend urteilte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Im verhandelten Fall hatte sich der Unterarm der Klägerin an der tätowierten Stelle entzündet. Die Arbeitgeberin lehnte für die Kranktage die Entgeltfortzahlung ab. Das Gericht gab ihr Recht. Die Arbeitsunfähigkeit sei selbst verschuldet. Die Klägerin musste bei der Tätowierung damit rechnen, dass sich ihr Unterarm entzündet. Dieses Verhalten stellt einen groben Verstoß gegen ihr eigenes Gesundheitsinteresse dar. 

Haben Sie Fragen zur Absicherung im Krankheitsfall? Wir beraten Sie gerne.