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Passt auf eure Räder auf!
Wie haltet ihr es? Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag? Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

Summer-Vibes incoming …
🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

Wenn die Elektronik brennt …
🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

Clean up your city
Wir waren dabei und haben im Bereich Bremerhavener Heerstraße/Kellerstraße unseren Beitrag geleistet.

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

Gefahr von oben?
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.
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Cyberbetrug durch Deepfakes
Neun Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer in Deutschland wurden im vergangenen Jahr mit KI-generierten oder manipulierten Bildern, Videos oder Stimmen getäuscht. Insgesamt erlebten 64 Prozent der Befragten mindestens eine Form von Cyberkriminalität.
Cyberkriminelle setzen zunehmend auf Deepfakes, um ihre Betrugsversuche glaubwürdiger erscheinen zu lassen. In einer repräsentativen Bitkom-Befragung gaben neun Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer an, in den vergangenen zwölf Monaten mit einer täuschend echt wirkenden, mithilfe künstlicher Intelligenz erstellten oder veränderten Aufnahme konfrontiert worden zu sein. Im Vorjahr waren es drei Prozent.
Als Beispiele gelten angebliche Notrufe mit der gefälschten Stimme eines Familienmitglieds, manipulierte Videos von Vorgesetzten oder künstlich erzeugte Werbeauftritte prominenter Personen für vermeintliche Geldanlagen. Bei ungewöhnlichen Anrufen oder dringenden Zahlungsaufforderungen empfiehlt es sich, die betroffene Person über einen zweiten Kommunikationsweg zu kontaktieren, bevor Geld überwiesen oder Daten weitergegeben werden.
Die häufigsten Angriffe erfolgen weiterhin mit bekannten Methoden. 32 Prozent berichteten von Schadprogrammen wie Viren, 29 Prozent von Betrug beim Online-Einkauf und 21 Prozent von Phishing per E-Mail, Kurznachricht oder Telefon. Bei 14 Prozent wurden Zugangsdaten zu Online-Diensten ausgespäht. Weitere Betroffene meldeten Identitätsmissbrauch, den Diebstahl von Konto- oder Kreditkartendaten sowie betrügerische QR-Codes.
Cyberkriminalität verursachte bei 58 Prozent der Betroffenen einen persönlichen finanziellen Schaden. Bei weiteren 5 Prozent übernahmen Händler, Banken oder Versicherungen den Schaden. Im Durchschnitt verloren die Betroffenen 233 Euro.
Nach einem Vorfall änderten 45 Prozent ihre Passwörter oder andere Sicherheitsinformationen. 36 Prozent wandten sich an das betroffene Unternehmen, 19 Prozent erstatteten Anzeige bei der Polizei. Mehr als die Hälfte der Internetnutzerinnen und -nutzer weiß laut Befragung allerdings nicht, an wen sie sich nach einem Cyberangriff wenden können.
Einzigartige, starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung und Passkeys können das Risiko eines Kontoübergriffs verringern. Betroffene sollten Beweise sichern, Konten und Zahlungswege sperren, das betroffene Unternehmen informieren und Anzeige erstatten.
Ob finanzielle Schäden durch Cyberkriminalität ersetzt werden, hängt vom Einzelfall und vom Versicherungsvertrag ab. Hausratversicherungen können unter bestimmten Bedingungen Schäden durch Onlinebetrug oder Missbrauch von Zahlungsmitteln einschließen; bei gewerblichen Risiken kommen Cyberversicherungen infrage. Entscheidend sind unter anderem Obliegenheiten, Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse und die Frage, ob die versicherte Person den Betrug grob fahrlässig ermöglicht hat. Wir beraten Sie dazu gerne.