Ramsay aktuell

Passt auf eure Räder auf!
Wie haltet ihr es? Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag? Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

Summer-Vibes incoming …
🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

Wenn die Elektronik brennt …
🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

Clean up your city
Wir waren dabei und haben im Bereich Bremerhavener Heerstraße/Kellerstraße unseren Beitrag geleistet.

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

Gefahr von oben?
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.
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Rund um Weihnachten lassen sich für Arbeitgeber und Beschäftigte Steuern sparen
Bei der Weihnachtsfeier im Betrieb oder bei Geschenken können Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite unter Umständen steuerlich profitieren. Darauf weist die DATEV hin.
So gilt für Betriebsveranstaltungen ein lohnsteuerlicher Freibetrag von 110 Euro pro teilnehmender Arbeitnehmerin und teilnehmendem Arbeitnehmer. Entscheidend sind unter anderem die tatsächliche Teilnehmerzahl, einbezogene Geschenke und die Frage, wem die Feier offensteht. Auch Geschenke bis 60 Euro können in die Berechnung einfließen, wenn sie anlässlich der Feier überreicht werden. Achtung: Für Beschäftigte können steuerliche Nachteile entstehen, wenn Arbeitgeber die Kosten oder Geschenke nicht korrekt einordnen.