Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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07.07.2025

Lohnfortzahlung nicht in jedem Krankheitsfall

Bei Komplikationen nach einer Tätowierung gibt es keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Entsprechend urteilte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Im verhandelten Fall hatte sich der Unterarm der Klägerin an der tätowierten Stelle entzündet. Die Arbeitgeberin lehnte für die Kranktage die Entgeltfortzahlung ab. Das Gericht gab ihr Recht. Die Arbeitsunfähigkeit sei selbst verschuldet. Die Klägerin musste bei der Tätowierung damit rechnen, dass sich ihr Unterarm entzündet. Dieses Verhalten stellt einen groben Verstoß gegen ihr eigenes Gesundheitsinteresse dar. 

Haben Sie Fragen zur Absicherung im Krankheitsfall? Wir beraten Sie gerne.