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Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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27.02.2026

Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentnerinnen und Rentner

Seit Jahresbeginn haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Für Rentner und Rentnerinnen gelten die neuen Sätze jedoch erst ab März 2026 – mit spürbaren Auswirkungen auf die Auszahlungsbeträge.

Während die Erhöhung für Beschäftigte sofort wirksam wurde, gilt für Rentner:innen eine gesetzliche Übergangsregelung: Änderungen des Zusatzbeitrags werden erst zwei Monate später fällig. Somit steigen die Krankenversicherungsbeiträge für Rentner:innen erst mit der Rentenzahlung für März 2026.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert die Betroffenen über die Anpassung des Krankenversicherungsbeitrags und den neuen Rentenzahlbetrag. Der Hinweis erfolgt auf dem Kontoauszug, der die Überweisung der März-Rente enthält. Schriftliche Bescheide werden nur in Ausnahmefällen verschickt, etwa wenn die Rente auf ein fremdes Konto gezahlt wird.

Der genaue Zeitpunkt der Auszahlung hängt vom Rentenbeginn ab: Wer ab April 2004 in Rente ging, erhält die Zahlung am Monatsende (hier: Ende März). Bei Rentenbeginn vor April 2004 erfolgt die Überweisung bereits Ende Februar – also vorab für den Monat März.

Die Erhöhung der Zusatzbeiträge führt zu einer niedrigeren Nettorente. Betroffene sollten ihre Haushaltsplanung anpassen und prüfen, ob ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse sinnvoll ist. Zudem lohnt sich ein Blick auf mögliche Entlastungsangebote, etwa durch Zuschüsse zur Krankenversicherung oder steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.