Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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03.01.2025

Zählerstände ablesen und übermitteln

Mindestens einmal im Jahr sollte man die Zählerstände von Strom- und Gaszähler ablesen. 

Dazu rät die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Die Zählerstände zum Jahreswechsel abzulesen, sei im doppelten Sinne vorteilhaft. Wer immer am gleichen Tag abliest – beispielsweise zu jedem Jahreswechsel –, kann den eigenen Verbrauch leicht ausrechnen und abgleichen, wie sich dieser im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt hat. Die Ergebnisse können dann auch gleich zu guten Vorsätzen für das neue Jahr führen. Und übermittelt man diese Werte auch noch an seinen Messstellenbetreiber oder Versorger, können diese sie auch in der Energieabrechnung berücksichtigen.