Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Bombenentschärfung: Welche Versicherungen Schäden und Folgen abdecken
Bei der Entschärfung von Weltkriegsbomben können Explosionen erhebliche Schäden verursachen. Obwohl Kriegsfolgen eigentlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, übernehmen die meisten Versicherer solche Schäden – mit wichtigen Ausnahmen.
Bei der Entschärfung von Weltkriegsbomben kommt es immer wieder zu kontrollierten Sprengungen, die erhebliche Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen und Inventar verursachen können. Nach den unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Schäden durch Kriegsereignisse eigentlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Detonation einer Weltkriegsbombe gilt rechtlich als Folge eines Kriegsereignisses, selbst wenn der Zweite Weltkrieg seit über 70 Jahren beendet ist. In der Praxis haben Versicherungsunternehmen solche Schäden jedoch stets reguliert. Bisher ist kein Fall bekannt, in dem ein Versicherer die Kostenübernahme verweigert hat.
Für Schäden am Gebäude selbst – wie zerstörte Mauern, Dächer, Türen oder Fenster – kommt die Gebäudeversicherung auf. Beschädigungen an der Wohnungseinrichtung übernimmt die Hausratversicherung. Autobesitzer, die eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, erhalten Ersatz für Schäden an ihrem Fahrzeug, sofern sie es nicht aus der Evakuierungszone entfernen konnten.
Gewerbetreibende, die aufgrund einer behördlichen Evakuierung ihren Betrieb vorübergehend schließen müssen, sind in der Regel nicht gegen die daraus resultierenden wirtschaftlichen Verluste versichert. Betriebsunterbrechungsversicherungen decken zwar unvorhergesehene Einschränkungen ab, etwa durch Naturkatastrophen oder technische Schäden, nicht jedoch Ausfälle durch behördliche Anordnungen.
Sollten bei einer Detonation Personen verletzt werden, greift eine private Unfallversicherung – sofern der Verletzte eine solche abgeschlossen hat. Die Evakuierung der Sperrzone reduziert zwar das Risiko, schließt Verletzungen außerhalb des abgesperrten Bereichs jedoch nicht aus.
Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie im Falle einer Bombenentschärfung in ihrer Nähe in der Regel auf die Regulierung von Sachschäden vertrauen können. Allerdings sollten sie prüfen, ob ihre Versicherungen ausreichenden Schutz bieten, insbesondere bei Gewerbeimmobilien oder Betriebsunterbrechungen. Wir beraten Sie dazu gerne.